Bürgertelefon des Wirtschaftsmanagements für betriebliche Altersversorgung

Sie haben Fragen zu der Einrichtung oder Nutzung der betrieblichen Altersversorgung, oder wollen wissen wie viel Förderung Ihnen gesetzlich zusteht und wie diese beantragt wird? Das Bürgertelefon des Wirtschaftsmanagements für bAV ist von montags bis freitags zwischen 8.30 und 18.00 Uhr für Sie erreichbar. Oder nutzen Sie gleich unseren Förderchecker. Bitte auf der linken Seiten *klicken.

Unsere Nummern lauten:

Öffentlichkeitsarbeit                 Arbeitnehmertelefon                 Arbeitgebertelefon
* 0700 / 00 363 363                 04852 / 88 6 88 88                   04852 / 88 6 88 66

*(12 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert:

Jung für Alt – dafür steht die gesetzliche Rentenversicherung seit mehr als 100 Jahren. Und dafür wird sie auch morgen stehen. Auch wenn es in Deutschland immer weniger junge und immer mehr ältere Menschen gibt, muss die Rente für die Jüngeren bezahlbar und für die Älteren verlässlich bleiben. „Heute verlässlich für morgen" ist die Devise.(Quelle: Auszug aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zusätzliche Altersvorsoge, Januar 2010)

Die betriebliche Altersversorgung mit ihren festen Garantieleistungen und der Möglichkeit in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen wird als zweite Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger und deswegen staatlich gefördert.

Das ist das größte Programm zum Aufbau von Alterseinkommen in der Geschichte der Bundesrepublik.

Gesetzliche Grundlagen: Links

Der gesetzliche Rechtsanspruch nach § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Quelle: Bundesministerium der Justiz, => Link (klick)

Die staatliche Förderung nach § 3.63 Einkommenssteuergesetz (EStG)
Quelle: Bundesministerium der Justiz, => Link (klick)